Erstellung Gutachten Unternehmensbewertung

Die Bewertung von Unternehmen gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben innerhalb der Betriebswirtschaftslehre. Zur angemessenen Bewertung eines Unternehmens reicht es nicht aus, lediglich Kenntnisse und Erfahrungen in der "Durchrechnung" von Bewertungsmodellen und integrierten Planungsrechnungen zu haben. Vielmehr ist neben der selbstverständlichen Beherrschung der gängigen Methoden ausreichende Erfahrung in der Führung von Unternehmen, Sachverstand hinsichtlich der Einschätzung von Marktpotenzialen, Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken notwendig. Aus der Synthese von langjährigen Erfahrungen in der Strategieentwicklung und -umsetzung, Erfahrung als Geschäftsführer oder Vorstand und umfangreichem Fachwissen in den Bereichen Vertrieb, Marketing, Produktion, Logistik, Finanzen und Controlling entsteht ein Bündel aus Qualifikationen, die für die Bewertung von Unternehmen unabdingbar sind. Wichtigster Bestandteil jeder Unternehmensbewertung ist die Erstellung der Planungs-/Prognoserechnung für die nächsten Jahre. Die Planungsrechnung darf jedoch nicht mit der eigentlichen Planung verwechselt werden. Alois Gälweiler, ein der Pioniere auf dem Gebiet der systematischen Unternehmensplanung hat den Unterschied zwischen Planung und Planungsrechnung schon Anfang der siebzieger Jahre deutlich herausgesellt: unter Planungsrechnungen im weiteren Sinne versteht man alle quantitativen finanzwirtschaftlichen Rechenverfahren und Lösungsmethoden, die für Ziel- und Ausführungsplanungen nützlich sind. Unter Planungsrechnung im engeren Sinn versteht man die Aufstellung von Jahresbilanzen und Erfolgsrechnungen für künftige Geschäftsjahre. Solche stets jahresweisen Vorschau-Bilanzen und Erfolgsrechnungen erstrecken sich in den meisten Fällen über fünf Jahre hinweg in die Zukunft hinein. Deshalb nennt man sie auch häufig einfach „5-Jahrespläne". Mit dieser Benennung wird einem schwerwiegenden Irrtum Vorschub geleistet. Er besteht darin, daß man die Planungsrechnung mit den Unternehmensplänen gleichsetzt und die Erstellung der Planungsrechnung als das wesentliche und eigentliche Problem des Planungsprozesses ansieht.
Eine erfolgreiche Unternehmensplanung ist jedoch weit mehr ist, als die auch noch so gut auf Buchhaltungszahlen fundierte Erstellung einer Planungsrechnung für die nächsten fünf Jahre. Sicherlich werden dabei in vielen Fällen auch bereits manche Probleme in einem wesentlich früheren Zeitpunkt aufgeworfen, als sie sonst sichtbar würden. Das ist fast immer der Fall, sobald sich negative Entwicklungen bereits im Ergebnis abzeichnen. Die Erstellung der Planungsrechnungen kann aber nicht der eigentliche Zweck der Planung sein. Sie ist mehr ein Hilfsmittel und ein Meßinstrument für die wirtschaftliche Effizienz, die mit der Planung und mit den von ihr ausgelösten Entscheidungen und Handlungen gesichert werden soll. Damit wird die Planungsrechnung gleichzeitig ein Meßinstrument für die spätere Ausführung. In Form der Soll- oder Plan-Größen enthält sie Maßstäbe für die Beurteilung der späteren Ist-Größen und Ansatzpunkte für die Analyse eventueller Abweichungen. Aber eine präzise und eindeutige Abweichungsanalyse ist gleichfalls nicht der eigentliche Zweck der Planung, so sehr diese Möglichkeit auch stets von Nutzen ist. Der letzte Zweck der Planung ist das weitgehende Beherrschbarmachen der für die wirtschaftlichen Ergebnisse wesentlichen Ursachen. Diese Ursachen liegen größtenteils in anderen Funktionsbereichen und sind in ihren Ausgangsbedingungen nicht mit finanzwirtschaftlichen Kategorien faßbar, auch wenn ihre oft erst Jahre später eintretenden positiven oder negativen Wirkungen finanzwirtschaftlicher Natur sind.
Diese Kausalbeziehungen übersehbar zu machen in ihrer Bedeutung für die Ertragsfähigkeit des Unternehmens und sie frühestmöglich in positive Richtungen zu lenken, ist der eigentliche Zweck des Planungsprozesses. Er wird nur ungenügend oder überhaupt nicht erfüllt, wenn die Erstellung der Planungsrechnung als das Grundproblem der Unternehmensplanung gesehen wird. Überall, wo dieses Mißverständnis noch nicht überwunden ist und wo das Vorhandensein einer Planungsrechnung gleichgesetzt wird mit dem Vorhandensein einer ausreichenden Unternehmensplanung, ist diese "Unternehmensplanung" mehr oder weniger ungewollt. Im Rahmen der Unternehmensbewertung ist es daher von großer Bedeutung, die der Planungsrechnung zu Grunde liegenden Prämissen, Ziele und Maßnahmen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

Die Unternehmensbewertung dient dazu, potenzielle Preise für ganze Unternehmen oder Unternehmsteile zu ermitteln. Dabei sind alle Erfolgspotenziale des bestehenden Unternehmes und alle darauf einwirkden Einflüsse zu berücksichtigen. In der Theorie, in der Rechtsprechung und in der Praxis haben sich Ertragswert - und dazu zählen auch die Discounted Cash Flow Methoden - als die Werte heruasgebildet, welche die Anforderungen erfüllen, die an die Unternehmensbewertung gerichtet werden.

Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass einen objektiven Unternehmenswert nicht geben kann:

- Die besondere Situation von Käufern und Verkäufern und Ihre Interessenlagen sind sehr unterschiedlich und von verschiedenen Wertmaßstäben und Zukunftseinschätzungen geprägt.
- Es existieren in der Regel keine Marktpreise, da der Unternehmenswert ganz eintscheidend von persönlichen Erwartungen abhängt.

Risikoanalyse:
Bei der zukunftsorientierten Unternehmensbewertung handelt es sich naturgemäß um Entscheidungssituationen unter Unsicherheit. Die Zustände der Einflussparameter der Unternehmensergebnisse sind im Regelfall unbekannt. Diese Unsicherheiten und Risiken müssen trotzdem explizit in den Planungen berücksichtigt werden. Mit Hilfe der von uns eingesetzten Planungs-, Simulations- und Bewerungsmethoden können wir leicht umsetzbare Möglichkeiten liefern, um Unsicherheiten im Due-Diligence Prozess adäquat zu formulieren und transparent zu machen. Den gängigen Bewerungsmethoden und Modellen liegen oft restriktive Annahmen zugrunde, die sich in der Regel durch Mittelwertbildungen oder Punktschätzungen der Eingabevariablen (Absatzmengen, Rohstoffpreise, Verkaufspreise etc.) ergeben. Werden die Annahmen und Schätzungen der Eingabevariablen für die Unternehmensbewertung nicht in der notwendigen Angemessenheit in Frage gestellt, so wird dem Bewertungsrisiko nur unzureichend Rechnung getragen. Die ermittelten Unternehmenswerte reagieren fast immer sehr empfindlich gegenüber geringfügigen Änderungen der Eingabevariablen. Um die Modellrisiken quantifizieren zu können, müssen unterschiedliche ökonometrische Verfahren zur Bestimmung der Kapitalkosten berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, bspw. auf der Basis der Monte-Carlo-Methode die Verteilung der Cashflows und Unternehmenswerte zu bestimmen. Mit dieser Methode können für unterstellte Verteilungsannahmen Unter- und Obergrenzen der Unternehmenswerte bestimmt werden.